Ruderting ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
3124 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94161
Vorwahl
08509
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Attenberg, Böheimmhle, Dettenbachhof, During, Ebental, Fillasöd, Fischhaus, Gastorf, Hatzesberg, Hötzendorf, Irlmhle, Petzersberg, Reisach, Reiserberg, Reithof, Rockerfing, Rußmhle, Sittenberg, Tauschberg, Trasham, Trautenberg, Weikersdorf, Wullersdorf, Zwischenberg, Attenberg, Böheimmühle, Dettenbachhof, During, Ebental, Fillasöd, Fischhaus, Gastorf, Hatzesberg, Hötzendorf, Irlmühle, Petzersberg, Reisach, Reiserberg, Reithof, Rockerfing
Adressen:
1. Gemeinde Ruderting
Hauptstraße 1
94161 Ruderting
2. Landratsamt Passau
Bahnhofstraße 11
94032 Passau
3. Finanzamt Passau
Heiliggeiststraße 1
94032 Passau
Gemeinde Ruderting – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.