Siegsdorf (im Dialekt: „Siagsdorf“) ist sowohl ein Ort als auch eine Gemeinde im Landkreis Traunstein in Oberbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83313
Vorwahl
08662
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abstreit, Adlgastag, Aich, Aicher, Aigen, Alferting, Alzing, Auli, Aumann, BadAdelholzen, Bergwiesen, Bichl, Bucheck, Daxa, Daxbach, Daxlberg, Embach, Feichten, Felln, Frauenstätt, Gastag, Gerhartsreit, Häusern, Haunerting, Hinterwelln, Höll, Höpfling, Holnstein, Hub, Königswiesen, Kohlbrenn, Kronberg, Krutzling, Khleiten, Lettengruben, Linden, Lohhäusl, Mahd, MariaEck, Mauer
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Siegsdorf
Am Gemeindeplatz 1
83313 Siegsdorf
2. Gemeindeverwaltung Siegsdorf
Am Gemeindeplatz 1
83313 Siegsdorf
3. Bauamt Siegsdorf
Am Gemeindeplatz 1
83313 Siegsdorf
Gemeinde Siegsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.