Sie entstand am 1. August 1969 aus der Zusammenlegung der Gemeinden Ruppichteroth und Winterscheid
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
10.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53809
Vorwahlen
02295, 02247 (Altgemeinde Winterscheid), 02243 (Schneppe)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bölkum, Buch, Dörgen, Ennenbach, Giesselbach, Hambuchen, Hardt, Hodgeroth, Hove, Huppach, Ifang, Kämmerscheid, Kesselscheid, Köttingen, Krahwinkel, Millerscheid, Neuenhof, Niederprobach, Niedersaurenbach, Obersauerenbach, Oeleroth, Retscheroth, Schmitzhöfgen, Schönhausen, Stein, Stranzenbach, Bölkum, Buch, Dörgen, Ennenbach, Giesselbach, Hambuchen, Hardt, Hodgeroth, Hove, Huppach, Ifang, Kämmerscheid, Kesselscheid, Köttingen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
2. Bürgeramt Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
3. Ordnungsamt Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
Gemeinde Ruppichteroth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bauvorhaben "Wohnen am Burgplatz" in Ruppichteroth sieht den Bau von 80 bis 90 altersgerechten Servicewohnungen zwischen Burgstraße und Brölstraße vor. Die Wohnungen werden zwischen 50 und 90 Quadratmeter groß sein und barrierefrei sowie behindertengerecht gestaltet. Es sind 70 Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage geplant. Der Komplex wird einen großen Innenhof und ein öffentlich zugängliches Café umfassen. Der Baubeginn ist für das kommende Jahr geplant, mit der Fertigstellung im Frühjahr 2024.
Parallel dazu läuft die Restaurierung der denkmalgeschützten Mauer in der Burgstraße, die in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Die Mauer wird eine Öffnung zur fußläufigen Erreichbarkeit des neuen Wohnkomplexes erhalten.
Der Bauherr Jens Brähmer hat erste Pläne vorgestellt und einen zweistelligen Millionenbetrag für die Investitionen angekündigt. Es gibt auch Überlegungen für ein mögliches Ärztehaus in der Nachbarschaft.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung