Rutesheim ist eine Stadt in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.820 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71277
Vorwahl
07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rutesheim
Hauptstraße 28
71277 Rutesheim
2. Bürgeramt Rutesheim
Hauptstraße 28
71277 Rutesheim
3. Ordnungsamt Rutesheim
Hauptstraße 28
71277 Rutesheim
Gemeinde Rutesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rutesheim sindSeveral Bebauungspläne in various stages of development:
- Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan für das Bosch-Areal als Satzung beschlossen. Die Arbeiten für das neue Wohnquartier sollen ab Juli 2024 beginnen und bis Ende 2025 dauern. Eine neue Heizzentrale südlich von Rutesheim im Gebiet Spitzwiesen ist geplant.
- Zwei neue Baugebiete, Spissen II und Heuweg Nord, wurden vom Gemeinderat fortgeführt. Spissen II soll südlich des Rutesheimer Gymnasiums und Heuweg Nord im Nordosten der bestehenden Heuwegsiedlung entstehen. Die Umsetzung soll etappenweise erfolgen.
- Der Bebauungsplan für die Heizzentrale in Spitzwiesen wurde beschlossen, um die neuen Baugebiete, das Bosch-Areal, das Schulzentrum und weitere Quartiere mit Wärme zu versorgen.
- Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet Heuweg Nord wurde genehmigt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.