Sassenberg (plattdeutsch Sassenbiärg) ist eine kreisangehörige Stadt im Nordosten des Kreises Warendorf im Münsterland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.258 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48336
Vorwahlen
02583, 05426, 02588
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dackmar, Gröblingen, Sassenberg, Dackmar, Gröblingen
Adressen:
1. Stadt Sassenberg
Rathausplatz 1
48336 Sassenberg
2. Bürgeramt Sassenberg
Rathausplatz 1
48336 Sassenberg
3. Ordnungsamt Sassenberg
Rathausplatz 1
48336 Sassenberg
Gemeinde Sassenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.