Schönkirchen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
6811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24232
Vorwahlen
0431, 04348
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Charlottenhof, Flüggendorf, Friedrichsberg, Holzkaten, Landgraben, Schädtbek, Schönhorst, Söhren, Tökendorf, Wulfsburg, Wulfskuhl
Adressen:
1. Gemeinde Schönkirchen, Hauptstraße 4, 24232 Schönkirchen
2. Amtsverwaltung Schwentinental, Am Alten Rathaus 2, 24223 Schwentinental
3. Kreisverwaltung Plön, Am Tide 5, 24306 Plön
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung