Schechen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Ihr gehören seit der Gebietsreform 1978 die bis dahin selbständigen Gemeinden Hochstätt, Marienberg und der nördliche Teil der ehemaligen Gemeinde Westerndorf St
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83135
Vorwahlen
08031, 08039, 08067
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Au, Berg, Feldkirchen, Friesing, Geharting, Germering, Gigling, Haidach, Hart, Heiming, Hochstätt, Kaps, Kobel, Lohen, Marienberg, Mauth, Mhlstätt, Oberwöhrn, Ranft, Stöbersberg, Unterwöhrn, Weiher, Wieden, Wurzach, Ziegelreuth, Zoß, Au, Berg, Feldkirchen, Friesing, Geharting, Germering, Gigling, Haidach, Hart, Heiming, Hochstätt, Kaps, Kobel, Lohen
Adressen:
1. Gemeinde Schechen, Hauptstraße 1, 83135 Schechen
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
3. Standesamt Schechen, Hauptstraße 1, 83135 Schechen
Gemeinde Schechen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.