Scheyern ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85298
Vorwahlen
08441, 08445
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Biberg, Blaumosen, Durchschlacht, Edling, Fernhag, Hudlhub, Lichthausen, Oberdummeltshausen, Oberschnatterbach, Plöcking, Rauhof, Singern, Unterschnatterbach, Wernthal, Winden, Zell, Biberg, Blaumosen, Durchschlacht, Edling, Fernhag, Hudlhub, Lichthausen, Oberdummeltshausen, Oberschnatterbach, Plöcking, Rauhof, Singern, Unterschnatterbach, Wernthal, Winden, Zell
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Scheyern, Hauptstraße 8, 85298 Scheyern
2. Standesamt Scheyern, Hauptstraße 8, 85298 Scheyern
3. Bürgerbüro Scheyern, Hauptstraße 8, 85298 Scheyern
Gemeinde Scheyern – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.