Schlotfeld (niederdeutsch: Slootfeld) ist eine Gemeinde im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Steinburg
Einwohner
232 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25551
Vorwahl
04826
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Amönenwarte, Großösau, Holsteinerwald, HungrigerWolf, Kleinösau, Rotenmhlen, Amönenwarte, Großösau, Holsteinerwald, HungrigerWolf, Kleinösau, Rotenmühlen
Adressen:
1. Gemeinde Schlotfeld
Schlotfeld 1
24613 Schlotfeld
2. Einwohnermeldeamt Schlotfeld
Hauptstraße 10
24613 Schlotfeld
3. Bauamt Schlotfeld
Dorfstraße 5
24613 Schlotfeld
Gemeinde Schlotfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.