Schlotfeld (niederdeutsch: Slootfeld) ist eine Gemeinde im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Steinburg
Einwohner
232 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25551
Vorwahl
04826
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Amönenwarte, Großösau, Holsteinerwald, HungrigerWolf, Kleinösau, Rotenmhlen, Amönenwarte, Großösau, Holsteinerwald, HungrigerWolf, Kleinösau, Rotenmühlen
Adressen:
1. Gemeinde Schlotfeld
Schlotfeld 1
24613 Schlotfeld
2. Einwohnermeldeamt Schlotfeld
Hauptstraße 10
24613 Schlotfeld
3. Bauamt Schlotfeld
Dorfstraße 5
24613 Schlotfeld
Gemeinde Schlotfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.