Schwindegg ist eine ländliche Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84419
Vorwahl
08082
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichmehring, Aign, Allersheim, Angering, Au, Austraß, Berg, Bichl, Bruck, Deutenheim, Ebering, Ellaberg, Erb, Fischmhle, Forn, Friedlrimbach, Frfang, Grapolding, Grimmelbach, Gumpenbau, Gumpolding, Hassenham, Hirzlheim, Hitzling, Hof, Hofmhle, Hohenthan, Isen, Kothbach, Kothingdorfen, Kurzmhle, Loinbruck, Marketsmhle, Meßmering, Mimmelheim, Mitterhub, Mitterrimbach, Mooshäusl, Moosmhle, Oberhub
Adressen:
1. Gemeinde Schwindegg, Hauptstraße 2, 84419 Schwindegg
2. Standesamt Schwindegg, Hauptstraße 2, 84419 Schwindegg
3. Amtsgericht Mühldorf am Inn, Luitpoldstraße 6, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Schwindegg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.