Schwindegg ist eine ländliche Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84419
Vorwahl
08082
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichmehring, Aign, Allersheim, Angering, Au, Austraß, Berg, Bichl, Bruck, Deutenheim, Ebering, Ellaberg, Erb, Fischmhle, Forn, Friedlrimbach, Frfang, Grapolding, Grimmelbach, Gumpenbau, Gumpolding, Hassenham, Hirzlheim, Hitzling, Hof, Hofmhle, Hohenthan, Isen, Kothbach, Kothingdorfen, Kurzmhle, Loinbruck, Marketsmhle, Meßmering, Mimmelheim, Mitterhub, Mitterrimbach, Mooshäusl, Moosmhle, Oberhub
Adressen:
1. Gemeinde Schwindegg, Hauptstraße 2, 84419 Schwindegg
2. Standesamt Schwindegg, Hauptstraße 2, 84419 Schwindegg
3. Amtsgericht Mühldorf am Inn, Luitpoldstraße 6, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Schwindegg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.