Schwindegg ist eine ländliche Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84419
Vorwahl
08082
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichmehring, Aign, Allersheim, Angering, Au, Austraß, Berg, Bichl, Bruck, Deutenheim, Ebering, Ellaberg, Erb, Fischmhle, Forn, Friedlrimbach, Frfang, Grapolding, Grimmelbach, Gumpenbau, Gumpolding, Hassenham, Hirzlheim, Hitzling, Hof, Hofmhle, Hohenthan, Isen, Kothbach, Kothingdorfen, Kurzmhle, Loinbruck, Marketsmhle, Meßmering, Mimmelheim, Mitterhub, Mitterrimbach, Mooshäusl, Moosmhle, Oberhub
Adressen:
1. Gemeinde Schwindegg, Hauptstraße 2, 84419 Schwindegg
2. Standesamt Schwindegg, Hauptstraße 2, 84419 Schwindegg
3. Amtsgericht Mühldorf am Inn, Luitpoldstraße 6, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Schwindegg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.