Schöllnach ist ein Markt im Osten des niederbayerischen Landkreises Deggendorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4845 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94508
Vorwahl
09903
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adlmaning, Arbing, Aubermühle, Birnbaum, Bradlberg, Brumbach, Dingstetten, Emming, Engelreiching, Englfing, Gaichet, Geßling, Glashausen, Haidhof, Herrnholz, Hilkering, Hinding, Hof, Ilgering, Jetzing, Kleibhof, Kleibmühle, Kollmering, Lehen, Lehenreut, Leutzing, Lohholz, Obergriesgraben, Oblfing, Oh, Oitzing, Poppenberg, Predling, Prünst, Prünstmühle, Ramperting, Reindobl, Reitberg, Rieden, Riggerding
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schöllnach
Hauptstraße 3
94508 Schöllnach
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 17
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Wimmerstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Schöllnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung