Schöllnach ist ein Markt im Osten des niederbayerischen Landkreises Deggendorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4845 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94508
Vorwahl
09903
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adlmaning, Arbing, Aubermühle, Birnbaum, Bradlberg, Brumbach, Dingstetten, Emming, Engelreiching, Englfing, Gaichet, Geßling, Glashausen, Haidhof, Herrnholz, Hilkering, Hinding, Hof, Ilgering, Jetzing, Kleibhof, Kleibmühle, Kollmering, Lehen, Lehenreut, Leutzing, Lohholz, Obergriesgraben, Oblfing, Oh, Oitzing, Poppenberg, Predling, Prünst, Prünstmühle, Ramperting, Reindobl, Reitberg, Rieden, Riggerding
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schöllnach
Hauptstraße 3
94508 Schöllnach
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 17
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Wimmerstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Schöllnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.