Schönenberg-Kübelberg ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, der es auch angehört. Die inzwischen zusammengewachsene Ortsmitte bildet einen wirtschaftlichen und verkehrlichen Schwerpunkt im Süden des Landkreises Kusel
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5530 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66901
Vorwahl
06373
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Elmerthof, Heidehof, Hutschmühle, Klingenmühle
Adressen:
1. Gemeinde Schönenberg-Kübelberg
Hauptstraße 27
66901 Schönenberg-Kübelberg
2. Verbandsgemeinde Landstuhl
Wilhelm-Langen-Straße 28
66849 Landstuhl
3. Kreisverwaltung Kaiserslautern
Am Altenhof 8
67657 Kaiserslautern
Gemeinde Schönenberg-Kübelberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.