Schönkirchen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
6811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24232
Vorwahlen
0431, 04348
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Charlottenhof, Flüggendorf, Friedrichsberg, Holzkaten, Landgraben, Schädtbek, Schönhorst, Söhren, Tökendorf, Wulfsburg, Wulfskuhl
Adressen:
1. Gemeinde Schönkirchen, Hauptstraße 4, 24232 Schönkirchen
2. Amtsverwaltung Schwentinental, Am Alten Rathaus 2, 24223 Schwentinental
3. Kreisverwaltung Plön, Am Tide 5, 24306 Plön
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.