Schönkirchen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
6811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24232
Vorwahlen
0431, 04348
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Charlottenhof, Flüggendorf, Friedrichsberg, Holzkaten, Landgraben, Schädtbek, Schönhorst, Söhren, Tökendorf, Wulfsburg, Wulfskuhl
Adressen:
1. Gemeinde Schönkirchen, Hauptstraße 4, 24232 Schönkirchen
2. Amtsverwaltung Schwentinental, Am Alten Rathaus 2, 24223 Schwentinental
3. Kreisverwaltung Plön, Am Tide 5, 24306 Plön
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.