Schönwald (niedersorbisch Běły Gózd) ist eine Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
1155 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
15910
Vorwahl
035474
Adresse der Amtsverwaltung
Ortsteile
Bernsteinmühle, Brunn, Buchbach, Göringsreuth, Grünauermühle, GrünauerVorwerk, Grünhaid, Gutschönlind, Lenker, Merzenhaus, Neuenbrand, Perlenhaus, Schönlind, Sophienreuth, Weißenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schönwald
Hauptstraße 1
78141 Schönwald
2. Ordnungsamt Schönwald
Hauptstraße 1
78141 Schönwald
3. Finanzamt Villingen-Schwenningen
Wilhelmstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Gemeinde Schönwald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.