Sie liegt im südlichen Münsterland nördlich der Lippe
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.983 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59379
Vorwahlen
02592, 02306
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beifang, Bergmannsiedlung, Buddenberg, GroßeGeist, Hermannsiedlung, Ondrup, Schäpershof, Ternsche, Westerfelde, Beifang, Bergmannsiedlung, Buddenberg, GroßeGeist, Hermannsiedlung, Ondrup, Schäpershof, Ternsche, Westerfelde
Adressen:
1. Stadt Selm, Rathausplatz 1, 59379 Selm
2. Bürgeramt Selm, Rathausplatz 1, 59379 Selm
3. Ordnungsamt Selm, Rathausplatz 1, 59379 Selm
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 10:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.