Juli 2012 offiziell die Bezeichnung „Hansestadt“ trägt. Im Mittelalter wurde in der Stadt Fernhandel betrieben und sie war Mitglied der Hanse, weswegen sie seit dem 24. Medebach ist eine Kleinstadt im Hochsauerlandkreis, im östlichen Nordrhein-Westfalen. Eine große wirtschaftliche Rolle spielt in der Gegenwart der Tourismus
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
7974 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59964
Vorwahlen
02982, 02981, 05632
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berge, Roninghausen, Berge, Roninghausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Medebach
Bahnhofstraße 4
59964 Medebach
2. Bürgeramt Medebach
Hauptstraße 1
59964 Medebach
3. Ordnungsamt Medebach
Am Markt 1
59964 Medebach
Gemeinde Medebach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Medebach hat kürzlich den Bebauungsplan Nr. 47 für die Erweiterung des Ringelfeldwegs veröffentlicht. Zudem gibt es die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt. Ein weiterer Bebauungsplan, Nr. 45 „Südwall“, wurde ebenfalls entwickelt und enthält Informationen zum Umweltzustand bei der Nichtdurchführung der Planung.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.