Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wadersloh

Wadersloh ist eine Gemeinde im südöstlichen Teil des Kreises Warendorf in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.669 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59329
Vorwahlen
02523, 02520, 02945
Website
Ortsteile
Ackfeld, Basel, Bornefeld, Geist, Vahlhaus, Ackfeld, Basel, Bornefeld, Geist, Vahlhaus
Adressen:
1. Gemeinde Wadersloh, Rathausstraße 1, 59329 Wadersloh
2. Polizeidirektion Warendorf, Friedrichstraße 12, 48231 Warendorf
3. Kreis Warendorf, Kaiserstraße 10, 48231 Warendorf
Gemeinde Wadersloh – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.