Wadersloh ist eine Gemeinde im südöstlichen Teil des Kreises Warendorf in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.669 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59329
Vorwahlen
02523, 02520, 02945
Website
Ortsteile
Ackfeld, Basel, Bornefeld, Geist, Vahlhaus, Ackfeld, Basel, Bornefeld, Geist, Vahlhaus
Adressen:
1. Gemeinde Wadersloh, Rathausstraße 1, 59329 Wadersloh
2. Polizeidirektion Warendorf, Friedrichstraße 12, 48231 Warendorf
3. Kreis Warendorf, Kaiserstraße 10, 48231 Warendorf
Gemeinde Wadersloh – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.