Die Stadt Ahlen ( Aussprache?/i; plattdeutsch Aolen) liegt im westfälischen Münsterland im Norden von Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
52.627 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59227, 59229
Vorwahlen
02382, 02388, 02528
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altahlen, Beckhusen, Klausenhof, Krall, Neuahlen, Suddenburg, Altahlen, Beckhusen, Klausenhof, Krall, Neuahlen, Suddenburg
Gemeinde Ahlen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Areal des ehemaligen Hotels Schneider an der Parkstraße entsteht ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten, überwiegend öffentlich gefördert, mit Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen. Baubeginn ist für 2025 geplant.
- Das Baugebiet Handkamp im Ahlener Norden wird erschlossen und an das Wasser- und Stromnetz angeschlossen, nachdem fast alle 22 Baugrundstücke vergeben wurden.
- Im ersten Quartal 2025 werden Maßnahmen vorgestellt, um Ahlen fußgängerfreundlicher zu machen, basierend auf Workshops und Begehungen.
- Die Stadt Ahlen arbeitet an der Umgestaltung der Innenstadt, einschließlich der Umgestaltung des Ostwalls und der Installation von Fitnessbänken, mit Fortsetzung der Arbeiten ab 2026.
- Der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne dienen als Grundlage für die bauliche und sonstige Entwicklung im Stadtgebiet, mit Beteiligung der Öffentlichkeit bei allen Planungsschritten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.