Sengenthal ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3907 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92369
Vorwahl
09181
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Buchberg, Gollermhle, ™lkuchenmhle, Schmidmhle, Seitzermhle, Weichselstein, Winnberg, Buchberg, Gollermühle, Ölkuchenmühle, Schmidmühle, Seitzermühle, Weichselstein, Winnberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Sengenthal
Hauptstraße 1
92369 Sengenthal
2. Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Johannesstraße 1
92318 Neumarkt in der Oberpfalz
3. Standesamt Sengenthal
Hauptstraße 1
92369 Sengenthal
Gemeinde Sengenthal – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.