Seybothenreuth ist eine Gemeinde im Landkreis Bayreuth (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95517
Vorwahlen
09275, 09278
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Amoslohe, Birk, Döberschtz, Draisenfeld, Eichen, Eichhammer, Eichschlag, Fenkensees, Fickmhle, Forst, Gampelmhle, Gottelhof, Hauendorf, Linhardshaus, Oberölschnitz, Petzelmhle, Reuthaus, Seidelmhle, Troschenreuth, Unterölschnitz, Wallenbrunn, Wiedent, Wrnsreuth, Amoslohe, Birk, Döberschütz, Draisenfeld, Eichen, Eichhammer, Eichschlag, Fenkensees, Fickmühle, Forst, Gampelmühle, Gottelhof, Hauendorf, Linhardshaus, Oberölschnitz, Petzelmühle, Reuthaus
Adressen:
1. Gemeinde Seybothenreuth, Hauptstraße 1, 95463 Seybothenreuth
2. Finanzamt Bayreuth, Bahnhofstraße 8, 95444 Bayreuth
3. Landratsamt Bayreuth, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung