Weidenberg ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bayreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, zu der außerdem die Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten und Seybothenreuth gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
5786 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95466
Vorwahlen
09278, 09209, 0921
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Au, Böritzen, Eckartsreuth, Eichenhof, Eichleithen, Fischbach, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hahnengrn, Hammer, Heßlach, Kattersreuth, Keilstein, Kirmsees, Kolmreuth, Langengefäll, Lochmhle, Mengersreuth, Mittlernhammer, Muckenreuth, Reislas, Saas, Sophienthal, Untersteinach, Weidenberg, Wildenreuth, Wölgada, Ziegelhtte, Au, Böritzen, Eckartsreuth, Eichenhof, Eichleithen, Fischbach, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hahnengrün, Hammer
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weidenberg
Hauptstraße 18
95478 Weidenberg
2. Ordnungsamt Weidenberg
Hauptstraße 18
95478 Weidenberg
3. Finanzamt Bayreuth
Dr.-Ludwig-Ronig-Straße 3
95445 Bayreuth
Gemeinde Weidenberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.