Siegenburg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4119 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93354
Vorwahl
09444
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmhle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmhle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch, Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmühle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmühle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg
2. Standesamt Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg
3. Finanzamt Landshut
Franziskanergasse 2
84028 Landshut
Gemeinde Siegenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.