Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Siegenburg

Siegenburg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4119 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93354
Vorwahl
09444
Adresse derMarktverwaltung
Marienplatz 13, 93354 Siegenburg
Marienplatz 13, 93354 Siegenburg 93354 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmhle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmhle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch, Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmühle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmühle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg

2. Standesamt Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg

3. Finanzamt Landshut
Franziskanergasse 2
84028 Landshut
Gemeinde Siegenburg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.