Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Siegenburg

Siegenburg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4119 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93354
Vorwahl
09444
Adresse derMarktverwaltung
Marienplatz 13, 93354 Siegenburg
Marienplatz 13, 93354 Siegenburg 93354 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmhle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmhle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch, Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmühle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmühle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg

2. Standesamt Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg

3. Finanzamt Landshut
Franziskanergasse 2
84028 Landshut
Gemeinde Siegenburg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.