Siegenburg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4119 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93354
Vorwahl
09444
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmhle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmhle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch, Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmühle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmühle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg
2. Standesamt Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg
3. Finanzamt Landshut
Franziskanergasse 2
84028 Landshut
Gemeinde Siegenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.