Siegenburg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4119 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93354
Vorwahl
09444
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmhle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmhle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch, Aicha, Beckenhof, Daßfeld, Grafenmühle, Jauchshofen, Kipfelsberg, Langhaid, Morgenrothmühle, Perka, Schwabbruck, Staudach, Tollbach, Walch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg
2. Standesamt Siegenburg
Hauptstraße 1
84061 Siegenburg
3. Finanzamt Landshut
Franziskanergasse 2
84028 Landshut
Gemeinde Siegenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.