Silberstedt (dänisch Sølvested oder veraltet Sylvested) ist eine Gemeinde in der Nähe von Schleswig an der Treene im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
2401 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24887
Vorwahlen
04625, 04626
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackerende,Abbau, Bsche, Friedrichsfeld, Hochmoor, Holm, Krauheide, Maskier, Nedderwatt, Rosacker, Rumbrand, Silberstedtweide, Swittschau, Waldlager, Büsche, Friedrichsfeld, Hochmoor, Holm, Krauheide, Maskier, Nedderwatt, Rosacker, Rumbrand, Silberstedtweide, Swittschau, Waldlager
Adressen:
1. Gemeinde Silberstedt
Dorfstraße 2
24867 Silberstedt
2. Amtsgericht Schleswig
Bruhnsstraße 5
24837 Schleswig
3. Bundesagentur für Arbeit
Rosenstraße 10
24837 Schleswig
Gemeinde Silberstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.