Sottrum ist eine Gemeinde der Samtgemeinde Sottrum im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6532 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27367
Vorwahl
04264
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barkhof, Bittstedt, Breitenfeldsmoor, Brggemhle, Clversborstel, Everinghausen, Fährhof, Henneckenrode, Herrenmhle, Höperhöfen, Jeerhof, Platenhof, Postmoor, Schleeßel, Stapel, Stelle, Barkhof, Bittstedt, Breitenfeldsmoor, Brüggemühle, Clüversborstel, Everinghausen, Fährhof, Henneckenrode, Herrenmühle, Höperhöfen, Jeerhof, Platenhof, Postmoor, Schleeßel, Stapel, Stelle
Adressen:
1. Gemeinde Sottrum
Hauptstraße 5
27367 Sottrum
2. Bürgeramt Sottrum
Hauptstraße 5
27367 Sottrum
3. Rathaus Sottrum
Hauptstraße 5
27367 Sottrum
Gemeinde Sottrum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.