Im Mittelalter war Speyer als freie Reichsstadt eine der bedeutendsten Städte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Als römische Gründung, damals Noviomagus oder Civitas Nemetum (Hauptstadt des Stammes der Nemeter) genannt, ist sie eine der ältesten Städte Deutschlands und wurde als Spira um 600 Zentrum des Speyergaues
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
50.565 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67346
Vorwahl
06232
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwhl, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof, Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwühl, RinkenbergerForsthaus, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Speyer
Am Technik-Museum 1
67346 Speyer
2. Agentur für Arbeit Speyer
Schubertstraße 1
67346 Speyer
3. Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Am Schloß 25
67269 Fortbildung (nahe Speyer)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.