Speyer (bis 1825 auch Speier) ist eine kreisfreie Stadt am Oberrhein. Im Mittelalter war Speyer als freie Reichsstadt eine der bedeutendsten Städte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
50.565 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67346
Vorwahl
06232
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwhl, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof, Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwühl, RinkenbergerForsthaus, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Speyer
Am Technik-Museum 1
67346 Speyer
2. Agentur für Arbeit Speyer
Schubertstraße 1
67346 Speyer
3. Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Am Schloß 25
67269 Fortbildung (nahe Speyer)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.