Speyer (bis 1825 auch Speier) ist eine kreisfreie Stadt am Oberrhein. Im Mittelalter war Speyer als freie Reichsstadt eine der bedeutendsten Städte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
50.565 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67346
Vorwahl
06232
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwhl, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof, Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwühl, RinkenbergerForsthaus, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Speyer
Am Technik-Museum 1
67346 Speyer
2. Agentur für Arbeit Speyer
Schubertstraße 1
67346 Speyer
3. Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Am Schloß 25
67269 Fortbildung (nahe Speyer)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.