Spraitbach ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Ostalbkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
3392 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73565, 73568, 73577
Vorwahl
07176
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berghaus, Beutenhof, Beutenmhle, Eigenhof, Hertighofen, Hinterlintal, Kohlgehau, ™lmhle, Riedhaus, Vorderlintal, Berghaus, Beutenhof, Beutenmühle, Eigenhof, Hertighofen, Hinterlintal, Kohlgehau, Ölmühle, Riedhaus, Vorderlintal
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Spraitbach
Hauptstraße 2
73565 Spraitbach
2. Ordnungsamt Spraitbach
Hauptstraße 2
73565 Spraitbach
3. Standesamt Spraitbach
Hauptstraße 2
73565 Spraitbach
Gemeinde Spraitbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.