Stafstedt ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
364 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24816
Vorwahl
04875
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Banners, Franzosenberg, Freudenberg, Heidberg, Legan, Limbrook, Luhnstedtervie, Margaretental, Neutjental, Röschrehm, Stits, Vogelsang, Wennhorn, Wisbek, Banners, Franzosenberg, Freudenberg, Heidberg, Legan, Limbrook, Luhnstedtervie, Margaretental, Neutjental, Röschrehm, Stits, Vogelsang, Wennhorn, Wisbek
Adressen:
1. Gemeinde Stafstedt, Hauptstraße 1, 24798 Stafstedt
2. Amt Rendsburg-Land, Wallstraße 5, 24768 Rendsburg
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, Am Alten Markt 1, 24768 Rendsburg
Gemeinde Stafstedt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.