Stamsried ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Cham in Bayern, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stamsried und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2190 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93491
Vorwahl
09466
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenried, Diebersried, Fegershof, Fegersmhl, Freundelsdorf, Großenzenried, Hilpersried, Hitzelsberg, Holzhof, Krnberg, Löwenbrunn, Maierhöfen, Rabmhle, Sägmhl, Sitzhof, Stratwies, Todhof, Waldhäusl, Weihermhl, Altenried, Diebersried, Fegershof, Fegersmühl, Freundelsdorf, Großenzenried, Hilpersried, Hitzelsberg, Holzhof, Kürnberg, Löwenbrunn, Maierhöfen, Rabmühle, Sägmühl, Sitzhof, Stratwies, Todhof, Waldhäusl, Weihermühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Stamsried
Hauptstraße 1
93491 Stamsried
2. Standesamt Stamsried
Hauptstraße 1
93491 Stamsried
3. Finanzamt Cham
Landgerichtsstraße 10
93413 Cham
Gemeinde Stamsried – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.