Stamsried ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Cham in Bayern, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stamsried und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2190 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93491
Vorwahl
09466
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenried, Diebersried, Fegershof, Fegersmhl, Freundelsdorf, Großenzenried, Hilpersried, Hitzelsberg, Holzhof, Krnberg, Löwenbrunn, Maierhöfen, Rabmhle, Sägmhl, Sitzhof, Stratwies, Todhof, Waldhäusl, Weihermhl, Altenried, Diebersried, Fegershof, Fegersmühl, Freundelsdorf, Großenzenried, Hilpersried, Hitzelsberg, Holzhof, Kürnberg, Löwenbrunn, Maierhöfen, Rabmühle, Sägmühl, Sitzhof, Stratwies, Todhof, Waldhäusl, Weihermühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Stamsried
Hauptstraße 1
93491 Stamsried
2. Standesamt Stamsried
Hauptstraße 1
93491 Stamsried
3. Finanzamt Cham
Landgerichtsstraße 10
93413 Cham
Gemeinde Stamsried – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung