Steinweiler ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1963 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76872
Vorwahl
06349
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Archenweyermhle, Blättnerhof, Erlenhof, Lindenhof, Rosenhof, Rottmhle, Seehof, Sudetenhof, Archenweyermühle, Blättnerhof, Erlenhof, Lindenhof, Rosenhof, Rottmühle, Seehof, Sudetenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Steinweiler
Hauptstraße 1
76857 Steinweiler
2. Ordnungsamt Landkreis Südliche Weinstraße
Am Siebeldinger Weg 2
76829 Landau in der Pfalz
3. Finanzamt Landau in der Pfalz
Am Alten Schießstand 1
76829 Landau in der Pfalz
Gemeinde Steinweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.