Straßkirchen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94342
Vorwahl
09424
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Atzmannsdorf, Englboldsdorf, Entau, Euzersdorf, Frankldorf, Gänsdorf, Haidhof, Hof, Hütten, Kamping, Kindleinsberg, Koglhof, Krietzing, Lichtenöd, Makofen, Obersimboln, Paitzkofen, Ratzing, Schambach, Schlott, Seehof, Seiersdorf, Sophienhof, Stetten, Stolling, Stolzesberg, Thal, Tiefenbrunn, Willhartsberg, Witzersdorf, Wulzing, Wurmeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Straßkirchen
Hauptstraße 1
94428 Straßkirchen
2. Landkreis Dingolfing-Landau
Ludwigstraße 3
84130 Dingolfing
3. Stadtverwaltung Landau an der Isar
Hauptplatz 1
94405 Landau an der Isar
Gemeinde Straßkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.