Straßkirchen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94342
Vorwahl
09424
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Atzmannsdorf, Englboldsdorf, Entau, Euzersdorf, Frankldorf, Gänsdorf, Haidhof, Hof, Hütten, Kamping, Kindleinsberg, Koglhof, Krietzing, Lichtenöd, Makofen, Obersimboln, Paitzkofen, Ratzing, Schambach, Schlott, Seehof, Seiersdorf, Sophienhof, Stetten, Stolling, Stolzesberg, Thal, Tiefenbrunn, Willhartsberg, Witzersdorf, Wulzing, Wurmeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Straßkirchen
Hauptstraße 1
94428 Straßkirchen
2. Landkreis Dingolfing-Landau
Ludwigstraße 3
84130 Dingolfing
3. Stadtverwaltung Landau an der Isar
Hauptplatz 1
94405 Landau an der Isar
Gemeinde Straßkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.