Straßkirchen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94342
Vorwahl
09424
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Atzmannsdorf, Englboldsdorf, Entau, Euzersdorf, Frankldorf, Gänsdorf, Haidhof, Hof, Hütten, Kamping, Kindleinsberg, Koglhof, Krietzing, Lichtenöd, Makofen, Obersimboln, Paitzkofen, Ratzing, Schambach, Schlott, Seehof, Seiersdorf, Sophienhof, Stetten, Stolling, Stolzesberg, Thal, Tiefenbrunn, Willhartsberg, Witzersdorf, Wulzing, Wurmeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Straßkirchen
Hauptstraße 1
94428 Straßkirchen
2. Landkreis Dingolfing-Landau
Ludwigstraße 3
84130 Dingolfing
3. Stadtverwaltung Landau an der Isar
Hauptplatz 1
94405 Landau an der Isar
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.