Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Straßkirchen

Straßkirchen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94342
Vorwahl
09424
Adresse der Gemeinde
Lindenstr. 1, 94342 Straßkirchen
Lindenstr. 1, 94342 Straßkirchen 94342 Bayern DE
Website
Ortsteile
Atzmannsdorf, Englboldsdorf, Entau, Euzersdorf, Frankldorf, Gänsdorf, Haidhof, Hof, Hütten, Kamping, Kindleinsberg, Koglhof, Krietzing, Lichtenöd, Makofen, Obersimboln, Paitzkofen, Ratzing, Schambach, Schlott, Seehof, Seiersdorf, Sophienhof, Stetten, Stolling, Stolzesberg, Thal, Tiefenbrunn, Willhartsberg, Witzersdorf, Wulzing, Wurmeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Straßkirchen
Hauptstraße 1
94428 Straßkirchen

2. Landkreis Dingolfing-Landau
Ludwigstraße 3
84130 Dingolfing

3. Stadtverwaltung Landau an der Isar
Hauptplatz 1
94405 Landau an der Isar
Gemeinde Straßkirchen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.