Tetenhusen (dänisch: Tetenhuse) ist eine Gemeinde an der Sorge im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein, zwischen Rendsburg und Schleswig.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
956 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24817, 24799
Vorwahl
04624
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
AlteMhle, Feldscheide, Föhrden, Friedrichswiese, Haberland, Landrh, Reit, AlteMühle, Feldscheide, Föhrden, Friedrichswiese, Haberland, Landrüh, Reit
Adressen:
1. Gemeinde Tetenhusen, Hauptstraße 1, 24637 Tetenhusen
2. Bürgeramt Tetenhusen, Am Markt 5, 24637 Tetenhusen
3. Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 23, 24768 Rendsburg
Gemeinde Tetenhusen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.