Thalhausen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied im Norden von Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
777 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56584
Vorwahl
02639
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ampertshausen, Arnberg, Dorfacker, Haag, Neuhausen, Oberthalhausen, Schielach, Schmelchen, Schönbichl, Teufelsberg, Ampertshausen, Arnberg, Dorfacker, Haag, Neuhausen, Oberthalhausen, Schielach, Schmelchen, Schönbichl, Teufelsberg
Adressen:
1. Rathaus Thalhausen, Hauptstraße 1, 56789 Thalhausen
2. Gemeindeverwaltung Thalhausen, Am Dorfplatz 2, 56789 Thalhausen
3. Ordnungsamt Thalhausen, Bahnhofstraße 3, 56789 Thalhausen
Gemeinde Thalhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.