Langenmosen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
Einwohner
1623 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86571
Vorwahl
08433
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Grabmhle, Malzhausen, Winkelhausen, Grabmühle, Malzhausen, Winkelhausen
Adressen:
1. Gemeinde Langenmosen
Hauptstraße 1
85114 Langenmosen
2. Ordnungsamt Langenmosen
Hauptstraße 1
85114 Langenmosen
3. Standesamt Langenmosen
Hauptstraße 1
85114 Langenmosen
Gemeinde Langenmosen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.