Tittling ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Tittling und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4226 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94104
Vorwahl
08504
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anschiessing, Badlhof, Eisensteg, Farnham, Gatzerreut, Gehersberg, Gneisting, Goben, Göttersberg, Hörmannsdorf, Hötzendorf, Hof, Hohenwart, Ilzrettenbach, Kolomann, Kothingrub, Lanzendorf, Leithen, Loizersdorf, Masering, Muth, Niederham, Pfefferhof, Preming, Pretz, Roitham, Rothau, Rothaumhle, Schneidermhl, Schneidermhle, Siebenhasen, Sttzersdorf, Trasfelden, Tresdorf, Wildenberg, Windorf, Anschiessing, Badlhof, Eisensteg, Farnham
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Tittling
Hauptstraße 1
94104 Tittling
2. Standesamt Tittling
Hauptstraße 1
94104 Tittling
3. Finanzamt Passau
Landstraße 14
94034 Passau
Gemeinde Tittling – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.