Untergriesbach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
6099 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94107
Vorwahl
08593
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anetsöd, Bachhäusl, Berghof, Brunnreut, Dienberg, Diendorf, Drrmhle, Eck, Eckmhle, Eckwies, Endsfelden, Feldhäusl, Ficht, Fichtwiesen, Friedlgrub, Furthäusl, Gammertshof, Garmer, Gebrechtshof, Gebrechtsmhle, Gotting, Grögöd, Grub, Habersdorf, Hamet, Hanzing, Hastorf, Haunersdorf, Herrnwies, Hitzing, Hochreut, Hochwiesel, Holzhäusl, Kagerreut, Kailing, Kappelgarten, Kinzesberg, Knittlmhle, Kroding, Kronawitthof
Adressen:
1. Gemeinde Untergriesbach
Marktplatz 1
94107 Untergriesbach
2. Standesamt Untergriesbach
Marktplatz 1
94107 Untergriesbach
3. Finanzamt Passau
Steinweg 2
94032 Passau
Gemeinde Untergriesbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.