Tolk ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1017 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24894
Vorwahl
04622
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Blasberg, Bökwatt, Dornhöh, Eichtal, Elkier, Grumbyhof, Grunewald, Hoffnungstal, Katarinenhof, Lammershagen, Lobacker, Loiterau, Neudornhöh, Neuheim, Nordacker, Tolkschuby, Vörbarg, Blasberg, Bökwatt, Dornhöh, Eichtal, Elkier, Grumbyhof, Grunewald, Hoffnungstal, Katarinenhof, Lammershagen, Lobacker, Loiterau, Neudornhöh, Neuheim, Nordacker, Tolkschuby, Vörbarg
Adressen:
1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bamfstraße 1
90411 Nürnberg
2. Landesamt für Einwanderung Berlin
Waldstraße 1
10551 Berlin
3. Hamburgisches Institut für Fachübersetzen und Dolmetschen
Kollauweg 5
22087 Hamburg
Gemeinde Tolk – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.