Tolk ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1017 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24894
Vorwahl
04622
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Blasberg, Bökwatt, Dornhöh, Eichtal, Elkier, Grumbyhof, Grunewald, Hoffnungstal, Katarinenhof, Lammershagen, Lobacker, Loiterau, Neudornhöh, Neuheim, Nordacker, Tolkschuby, Vörbarg, Blasberg, Bökwatt, Dornhöh, Eichtal, Elkier, Grumbyhof, Grunewald, Hoffnungstal, Katarinenhof, Lammershagen, Lobacker, Loiterau, Neudornhöh, Neuheim, Nordacker, Tolkschuby, Vörbarg
Adressen:
1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bamfstraße 1
90411 Nürnberg
2. Landesamt für Einwanderung Berlin
Waldstraße 1
10551 Berlin
3. Hamburgisches Institut für Fachübersetzen und Dolmetschen
Kollauweg 5
22087 Hamburg
Gemeinde Tolk – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.