Trabitz ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pressath.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1280 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92724
Vorwahl
09644
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkhof, Blankenmhle, Burkhardsreuth, Drahthammer, Grnbach, Hub, Kurbersdorf, Preißach, Schmierhof, Troglau, Zainhammer, Birkhof, Blankenmühle, Burkhardsreuth, Drahthammer, Grünbach, Hub, Kurbersdorf, Preißach, Schmierhof, Troglau, Zainhammer
Adressen:
1. Gemeinde Trabitz
Hauptstraße 1
92528 Trabitz
2. Landratsamt Schwandorf
Anton-Karg-Str. 1
92421 Schwandorf
3. Stadtverwaltung Schwandorf
Marktplatz 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Trabitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.