Triftern ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
5242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84371
Vorwahl
08562
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Au, Bärnsham, Berndlberg, Ecking, Fichten, Furth, Gansöd, Garham, Gnadlöd, Gschaid, Haag, Haidberg, Haselbach, Hochholz, Hochreith, Holzhäusel, Kauflanden, Kellberg, Lengsham, Linding, Mollöd, Naderöd, Nalling, Nuppling, Nupplingerau, Obergaiching, Oberpaikertsham, Oberplaika, Oberreitzing, ™lharten, Osten, Pechöd, Pelkering, Prehof, Reitzing, Schablöd, Staudach, Staudenhäusl, Steinbach, Thannöd
Adressen:
1. Gemeinde Triftern, Hauptstraße 33, 84367 Triftern
2. Stadtverwaltung Burghausen, Stadtplatz 1, 84489 Burghausen (nahe Triftern)
3. Landratsamt Rottal-Inn, Friedhofstraße 10, 84307 Eggenfelden (nahe Triftern)
Gemeinde Triftern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.