Triftern ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
5242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84371
Vorwahl
08562
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Au, Bärnsham, Berndlberg, Ecking, Fichten, Furth, Gansöd, Garham, Gnadlöd, Gschaid, Haag, Haidberg, Haselbach, Hochholz, Hochreith, Holzhäusel, Kauflanden, Kellberg, Lengsham, Linding, Mollöd, Naderöd, Nalling, Nuppling, Nupplingerau, Obergaiching, Oberpaikertsham, Oberplaika, Oberreitzing, ™lharten, Osten, Pechöd, Pelkering, Prehof, Reitzing, Schablöd, Staudach, Staudenhäusl, Steinbach, Thannöd
Adressen:
1. Gemeinde Triftern, Hauptstraße 33, 84367 Triftern
2. Stadtverwaltung Burghausen, Stadtplatz 1, 84489 Burghausen (nahe Triftern)
3. Landratsamt Rottal-Inn, Friedhofstraße 10, 84307 Eggenfelden (nahe Triftern)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.