Tüßling ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Altötting.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
3375 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
84577                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08633                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AlteBahn, Asthal, Auösterer, Boinham, Buch, Burgkirchen, Edelthalham, Engolding, Gänsberg, Haid, Heiligenstatt, Holzen, Kainau, Kiefering, Krems, Kronack, Kronberg, Mauerberg, Mörmoosen, Moos, Mooshäusl, NeueHeimat, Obermörmoosen, Pfaffenberg, Reichbrandstätt, Reichenspurn, Riegelsberg, Sägmeister, Schlehub, Schoßmühle, Schwarzbrunn, Streitberg, Unterburgkirchen, Wallering, Waltenberg, Weitfeld                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Tüßling, Rathausplatz 1, 84529 Tüßling  
2. Finanzamt Altötting, Saliterstraße 24, 84503 Altötting  
3. Landkreis Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
                        
                        
                            
                                Gemeinde Tüßling – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
 - Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
 - Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
 - Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
 - Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
 
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
 
                             
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
 - Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
 - Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
 - Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
 
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
 - Schnellere Realisierung von Projekten
 - Kosteneinsparung für die Gemeinde
 
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.