Tüßling ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Altötting.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84577
Vorwahl
08633
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
AlteBahn, Asthal, Auösterer, Boinham, Buch, Burgkirchen, Edelthalham, Engolding, Gänsberg, Haid, Heiligenstatt, Holzen, Kainau, Kiefering, Krems, Kronack, Kronberg, Mauerberg, Mörmoosen, Moos, Mooshäusl, NeueHeimat, Obermörmoosen, Pfaffenberg, Reichbrandstätt, Reichenspurn, Riegelsberg, Sägmeister, Schlehub, Schoßmühle, Schwarzbrunn, Streitberg, Unterburgkirchen, Wallering, Waltenberg, Weitfeld
Adressen:
1. Gemeinde Tüßling, Rathausplatz 1, 84529 Tüßling
2. Finanzamt Altötting, Saliterstraße 24, 84503 Altötting
3. Landkreis Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
Gemeinde Tüßling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung