Tüßling ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Altötting.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84577
Vorwahl
08633
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
AlteBahn, Asthal, Auösterer, Boinham, Buch, Burgkirchen, Edelthalham, Engolding, Gänsberg, Haid, Heiligenstatt, Holzen, Kainau, Kiefering, Krems, Kronack, Kronberg, Mauerberg, Mörmoosen, Moos, Mooshäusl, NeueHeimat, Obermörmoosen, Pfaffenberg, Reichbrandstätt, Reichenspurn, Riegelsberg, Sägmeister, Schlehub, Schoßmühle, Schwarzbrunn, Streitberg, Unterburgkirchen, Wallering, Waltenberg, Weitfeld
Adressen:
1. Gemeinde Tüßling, Rathausplatz 1, 84529 Tüßling
2. Finanzamt Altötting, Saliterstraße 24, 84503 Altötting
3. Landkreis Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
Gemeinde Tüßling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.