Untergruppenbach ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg etwa 7 km südöstlich von Heilbronn
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8603 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74199
Vorwahlen
07131, 07130
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Obergruppenbach, Stettenfels, Obergruppenbach, Stettenfels
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Untergruppenbach
Hauptstraße 1
74199 Untergruppenbach
2. Ordnungsamt Untergruppenbach
Hauptstraße 1
74199 Untergruppenbach
3. Bauamt Untergruppenbach
Hauptstraße 1
74199 Untergruppenbach
Gemeinde Untergruppenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.