Untermeitingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7435 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
86836                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08232                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Untermeitingen, Bürgermeisteramt, Kirchstraße 2, 86450 Untermeitingen  
2. Landratsamt Augsburg, D-86152 Augsburg, Ursulastraße 4  
3. Hauptzollamt Augsburg, D-86153 Augsburg, Rosenaustraße 2-6  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Untermeitingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                             
                         
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
 - GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
 
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
 - Garagen und überdachte Stellplätze
 - Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
 
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.