Untermerzbach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96190
Vorwahl
09533
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bodelstadt, Buch, Bdenhof, Eggenbach, Erlhof, Freiberg, Gereuth, Gleusdorf, Hemmendorf, Kaltenbrunn, Kaltenherberg, Kurzewind, Lahm, Landsbach, Muckenlochsmhle, Obermerzbach, Plsdorf, Recheldorf, Setzelsdorf, Truschenhof, Wstenwelsberg, Bodelstadt, Buch, Büdenhof, Eggenbach, Erlhof, Freiberg, Gereuth, Gleusdorf, Hemmendorf, Kaltenbrunn, Kaltenherberg, Kurzewind, Lahm, Landsbach, Muckenlochsmühle, Obermerzbach, Pülsdorf, Recheldorf, Setzelsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
2. Standesamt Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
3. Bürgeramt Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
Gemeinde Untermerzbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.