Untrasried ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
1636 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87496
Vorwahl
08372
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brcklings, Engelwarz, Eschers, Freitags, Gschwend, Gsteidach, Habranz, Holzmaurer, Horn, Hub, Maneberg, Oberniederwang, Oesch, Ostenried, Remmelsberg, Sonderried, Ullenberg, Waizenried, Brücklings, Engelwarz, Eschers, Freitags, Gschwend, Gsteidach, Habranz, Holzmaurer, Horn, Hub, Maneberg, Oberniederwang, Oesch, Ostenried, Remmelsberg, Sonderried, Ullenberg, Waizenried
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Untrasried, Hauptstraße 2, 87466 Untrasried
2. Finanzamt Kempten, Kemptener Str. 10, 87435 Kempten
3. Polizeiinspektion Kempten, Eschenstraße 1, 87435 Kempten
Gemeinde Untrasried – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.