Ustersbach ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1193 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86514
Vorwahl
08236
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aretsried, Baschenegg, Heimberg, Mödishofen, Aretsried, Baschenegg, Heimberg, Mödishofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ustersbach, Hauptstraße 1, 86489 Ustersbach
2. Landkreis Augsburg, An den Kreiskliniken 1, 86159 Augsburg
3. Finanzamt Augsburg-Land, Maxstraße 1, 86157 Augsburg
Gemeinde Ustersbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.