Die Stadt ist nach Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen und Kornwestheim die viertgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Vaihingen an der Enz ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 24 Kilometer nordwestlich von Stuttgart und 20 Kilometer östlich von Pforzheim, an der Enz gelegen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
29.154 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71665
Vorwahl
07042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
2. Ordnungsamt Vaihingen an der Enz
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
3. Bürgerbüro Vaihingen an der Enz
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.