Die Stadt ist nach Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen und Kornwestheim die viertgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Vaihingen an der Enz ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 24 Kilometer nordwestlich von Stuttgart und 20 Kilometer östlich von Pforzheim, an der Enz gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
29.154 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71665
Vorwahl
07042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
2. Ordnungsamt Vaihingen an der Enz
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
3. Bürgerbüro Vaihingen an der Enz
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
Gemeinde Vaihingen an der Enz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.