Velburg ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5391 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92355
Vorwahl
09182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenveldorf, Bogenhof, Dantersdorf, Deusmauer, Diesenhof, Distlhof, Freudenricht, Kirchenwinn, Neudiesenhof, Regenfußmhle, Reichertswinn, Richterhof, StColomann, StWolfgang, Schafhof, Sommertshof, Altenveldorf, Bogenhof, Dantersdorf, Deusmauer, Diesenhof, Distlhof, Freudenricht, Kirchenwinn, Neudiesenhof, Regenfußmühle, Reichertswinn, Richterhof, StColomann, StWolfgang, Schafhof, Sommertshof
Adressen:
1. Stadt Velburg
Stadtplatz 1
92355 Velburg
2. Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.
Landrichterstraße 4
92318 Neumarkt
3. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Kreisgarten 10
92318 Neumarkt
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.