Vilseck ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
6540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92249
Vorwahl
09662
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Axtheid, Axtheid-Berg, Brgerwald, Drechselberg, Ebersbach, Frauenbrunn, Gressenwöhr, Ködritz, Langenbruck, Leinschlag, Lohhof, Neuhammer, Rauschenhof, Reisach, Schöfelhof, Seiboldsricht, Sigl, Triebweg, Vilseck, Weiherhäusl, Wickenricht, Axtheid, Axtheid-Berg, Bürgerwald, Drechselberg, Ebersbach, Frauenbrunn, Gressenwöhr, Ködritz, Langenbruck, Leinschlag, Lohhof, Neuhammer, Rauschenhof, Reisach, Schöfelhof, Seiboldsricht, Sigl, Triebweg, Weiherhäusl
Adressen:
1. Rathaus Vilseck
Hauptstraße 5
92249 Vilseck
2. Ausländerbehörde Schwandorf
Bahnhofstraße 7
92421 Schwandorf
3. Kfz-Zulassungsstelle Amberg-Sulzbach
Poststraße 5
92224 Amberg
Gemeinde Vilseck – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.